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Mainz (Stadt): Äbtissin, Priorin und Konvent des Bernhardinerklosters Dalen bei Mainz bekunden, dass sie mit Einwilligung des Kurfürsten zu Mainz ...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 11 Orte, Buchstabe M >> 11.1 Mainz >> 11.1.53 Mainz (Stadt)
1660 August 25
Mainz, Bürger
Pergament, von drei anhängende Siegeln Nr. 2 abgefallen, von Nr. 1 grünes Seidenband, von Nr. 3 geringes Fragment
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Mainz (Stadt): Äbtissin, Priorin und Konvent des Bernhardinerklosters Dalen bei Mainz bekunden, dass sie mit Einwilligung des Kurfürsten zu Mainz und der Prälaten zu Eberbach dem Meister Christian Öhlig, Bürger und Bierbrauer zu Mainz, und dessen Ehefrau, Kindern und Erben für 300 fl. Batzen ihr im Haselbaum auf dem Tiermarkt gelegenes Höflein bei der Behausung der Käufer, angrenzend an die Mauer des Meister Anstadt, verkauft haben. Zeugen: Christian Abel, ältester Vikar des Stiftes St. Viktor zu Mainz und Sebastian Voentz, Diener des Mainzer Weihbischofs
Acc. 39/82 (GNM 6472)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.