Suchergebnisse
  • 1.024 von 1.196

Verordnung, dass die sämtlichen Arrendatores (Pächter) die Kornpächte, so den armen Untertanen erlassen, imgleichen die Deputate, so denen Bedienten gereicht werden, nicht nach den Kammeranschlägen, worin der Rocken a 12 Taler gesetzt, sondern nach Proportion desjenigen so von denen Anschlägen bei der Verpachtung rabattiert, der Kurfürstlichen Kammer an Zahlungsstatt angerechnet werden soll.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Sachsen-Anhalt
Objekt beim Datenpartner
Loading...