Klage der Brüder Herman Schencking zur Wick und Johan Schencking zu Vogedinck, vertreten durch den Notar Wennemar Lübbertz ./. den Notar Bernhard Greving. Der Beklagte und sein Vater haben Vermögen der Kläger verwaltet; insbesondere waren sie beauftragt, Forderungen, die zum Nachlass des + Bernhard Schenckinck, Dechant zu St. Mauritz gehörten, einzuziehen. Der Beklagte soll Rechnung legen, Quittungen vorlegen und den Überfluss herausgeben.