Lehenbrief des Bischofs Friedrich von Würzburg für Cuntz von Vellberg zu Vellberg über ein Rittermannlehen, bestehend aus dem Patronatsrecht oder Kirchensatz der beiden Pfarreien Stöckenburg und Anhausen, nebst dem Drittel des großen und kleinen Zehnten zu Vellberg, Buch, Dörrenzimmern(Zimmern), Eschenau, einem von der Stadt Hall gegen ein Drittel des großen und kleinen Zehnten zu Matheshörlebach (Horelbach) eingetauschten Drittel am Zehnten zu Eschenau, dem Drittel am großen und kleinen Zehnten zu Talheim, Sulzdorf, Jagstrot (Jagstrode), Hohenstadt, Oberscheffach (Schaffach), Stadel und Altdorf (Groß- und Kleinaltdorf)