Es wird bekundet, dass die Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz in der Sache des Angriffs, den dessen Bacharacher Amtmann Ernst Wilhelmer in seiner Fehde gegen "den von" Köln begangen hatte, wobei er einem Kölner Knecht 600 Gulden an Gold und anderem abnahm, verhandelt und die Parteien vorgeladen haben. Peter Tham (Thamen), der dem Herzog von Sachsen verpflichtet ist, hatte nach dem Angriff angezeigt, dass ihm das Geld zustehe, auch der Herzog selbst hatte sich an Kurfürst Philipp mit der Bitte um Rückerstattung gewandt. Nachdem die Räte beide Parteien verhört haben und Ernst Wilhelmer anzeigte, dass er "nit unfug" getrieben habe, entscheiden sie auf Befehl Kurfürst Philipps, zu Gefallen des Herzogs von Sachsen und mit Zustimmung beider Seiten, dass Ernst dem Peter das Hauptgeld von 600 Gulden inklusive aller Kosten und Schäden zur Frankfurter Fastenmesse ausrichtet und Peter dafür quittiert. Beide Parteien sollen damit gänzlich geschlichtet sein und erhalten einen Teil dieses als Chirograph gefertigten Rachtungszettels.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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