Vidimus des Ulrich Herzog zu Degk über eine Abschrift des Privilegienbriefs König Sigmunds für Kloster Rot. Sigmund, Römischer König, bestätigt Kloster Rot und seinem Abt Martin, der es davor bewahrt hat, zu einer Einöde zu werden und es wieder in Flor gebracht hat, alle von seinen Vorfahren verliehenen Freiheiten, Rechte, Briefe, Privilegien und Handfeste. 1.) Niemand darf Eigenleute, Untersassen oder Untertanen des Klosters zu Bürgern annehmen, 2.) niemand darf ohne Willen des Abts in den Klosterwäldern Holz hauen und auf seine Weiden Vieh treiben, 3.) Eigengerichtsbarkeit des Klosters über seine Armenleute, 4.) das Kloster und seine Güter sind für die Landvögte in Schwaben nicht pfändbar. Zuwiderhandelnde haben 100 Mark lötig Gold Strafe zu zahlen, die zur Hälfte dem König, zur Hälfte dem Kloster zufallen.Ulm, 1431, am nächsten Montag nach St. Martinstag.Vidimus 1432, am St. Marien-Magdalenentag. Or. Perg. Beiliegend 2 Kopien Papier.1 Siegel des Ausstellers fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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