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Die Eheleute Resehengen zu Dausenau übernehmen für 13 Rädergulden 6 Albus, die ihnen Johann Bruer von Herborn, Pfarrer zu Dausenau, bezahlt hat, die Zahlungspflicht bezüglich der auf das genannte Pfarrershaus zu Dausenau lastenden 16 Weißpfennig Beitrag zu der gemeinen Bede und setzen dafür benannte Weinberge zu Unterpfand.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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