Johann More und Bernhard von Braunfels ("Bernhart von Brunfels"), beide Verweser des Baus zu Mainz ("Menntz"), entscheiden, zusammen mit "Veltin" dem Steinmetz ("Steynmetzen") und Hans "Hademar" dem Zimmermann ("Zymmermann"), den geschworenen Werkleuten des Baus, den Streit zwischen Nikolaus ("Nycolaus"), Meister von Altmünster, und Herrn Johann Schornsheim, Vikar zu St. Stephan, wegen eines gemeinen Fahrweges, der nach Behauptung des Klosters zwischen den Erben (Garten und Acker) des Vikars und "Jungehenne des Gerteners" hinzieht (vorn auf den Mombacher Weg ("Mombach[er] wegk") am Judensand stoßend), mit 4 Allmendsteinen mit dem Stadtwappen (2 vorn am Judensand ("Juddensande"), 2 an "Sultzenhenns" seligen Wiese) abgemarkt. Das Kloster behauptet, den Weg benützen zu dürfen. Der Vikar verneint die Gerechtigkeit des Klosters, da der Fahrweg zu seinem Erbe gehöre und er für ihn dem Herrn von Mainz ("Mentz") 16 Schilling Heller zinse; sein Erbe sei übrigens mit diesen und anderen Allmendsteinen ummarkt. Er fordert urkundlichen oder eidlichen Beweis (letzteren durch zwei Männer). Die Bauverweser entscheiden dahin, dass das Kloster den Fahrweg benutzen dürfe. (2) S. die Bauverweser. "Datum feria quinta proxima post dominicam Cantate a.d. millesimo quadringentesimo octuagesimo secundo."