Reinhard Theodor Scheffer (Bestand)
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RTS
Archiv für Diakonie und Entwicklung (Archivtektonik) >> Personen (Handakten und Nachlässen)
1949 - 1986
Die Handakten des Justitiars Scheffer beinhalten vor allem Unterlagen zum kirchlichen Arbeitsrecht.
Reinhard Theodor Scheffer (1903-1994)
Vorwort: Reinhard Theodor Scheffer wurde am 2.8.1903 in Leipzig geboren. Er studierte Jura und wurde zum Dr. iur. promoviert. Im Jahr 1932 war er Mitarbeiter der Bank für Landwirtschaft in Berlin. Nach dem Krieg wurde er 1947 Justiziar des Central-Ausschusses für Innere Mission in dessen Geschäftsstelle Berlin, wo er insbesondere für die Rechtsfragen der in der SBZ/DDR gelegenen Einrichtungen und Verbände der Inneren Mission zuständig war. In den Jahren 1951 bis 1953 wirkte er zusätzlich als juristischer Berater des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Regierung der DDR, Heinrich Grüber, der als Mitglied im Diakonischen Beirat der EKD an der Zusammenführung von Innerer Mission und Hilfswerk mitwirkte. Von 1954 bis 1961 war Scheffer Vorsitzender des Rechts- und Wirtschaftsausschusses des Central-Ausschusses für Innere Mission.
Als besonderer Schwerpunkt von Scheffers Tätigkeit entwicklete sich das Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie. Seit 1954 war er Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKD, die für das Arbeitsrecht der zentralen Stellen der Diakonie zuständig war und ist; dieses Amt übte er über seinen Ruhestand hinaus bis 1974 aus.
Nach der Fusion des Central-Ausschusses mit dem Zentralbüro des Evangelischen Hilfswerks war Scheffer noch einige Jahre bis zum Mauerbau in der Berliner Stelle des gemeinsamen Werkes tätig. Mit der Konzentration der juristischen Kompetenzen in der Hauptgeschäftsstelle wechselte er 1961 nach Stuttgart, wo er bis zu seiner Pensionierung 1968 als Referent für Arbeitsrecht tätig war. Zugleich bekleidete er zwischen 1962 und 1968 die Funktion des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes. Als Arbeitsrechtler war Scheffer maßgeblich an der Schaffung der Arbeitsvertragsrichtlinen (AVR) der Diakonie beteiligt, zu denen er den vielfach neu aufgelegten Rechtskommentar verfasste.
Scheffers dienstliche Akten sind Teil der Aktenbestände der Dienststellen, in denen er jeweils tätig war (ADE, CA, CA/O, BSt, HGSt, DEKV). Aus den Abgabelisten aus seinem Büro geht deutlich hervor, dass er zwischen den verschiedenen Zuständigkeiten und Provenienzen sauber trennte. nach Abgabe sämtlicher Dienstakten blieben Handakten in seinem Besitz, die er zwischen 1979 und 1989 an das Archiv des Diakonischen Werkes der EKD abgab. Sie wurden als "Handakten Scheffer" bezeichnet und nach und nach auf Verzeichnungszetteln erschlossen. Im März 2018 wurde die Verzeichnung überarbeitet und in die Archivdatenbank eingegeben sowie ein gedrucktes Findbuch erstellt.
Der Bestand trägt die Bezeichnung "Reinhard Theodor Scheffer" und wird "ADE, RTS" zitiert.
Berlin, 8. März 2018
Dr. Michel Häusler
Reinhard Theodor Scheffer (1903-1994)
Vorwort: Reinhard Theodor Scheffer wurde am 2.8.1903 in Leipzig geboren. Er studierte Jura und wurde zum Dr. iur. promoviert. Im Jahr 1932 war er Mitarbeiter der Bank für Landwirtschaft in Berlin. Nach dem Krieg wurde er 1947 Justiziar des Central-Ausschusses für Innere Mission in dessen Geschäftsstelle Berlin, wo er insbesondere für die Rechtsfragen der in der SBZ/DDR gelegenen Einrichtungen und Verbände der Inneren Mission zuständig war. In den Jahren 1951 bis 1953 wirkte er zusätzlich als juristischer Berater des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Regierung der DDR, Heinrich Grüber, der als Mitglied im Diakonischen Beirat der EKD an der Zusammenführung von Innerer Mission und Hilfswerk mitwirkte. Von 1954 bis 1961 war Scheffer Vorsitzender des Rechts- und Wirtschaftsausschusses des Central-Ausschusses für Innere Mission.
Als besonderer Schwerpunkt von Scheffers Tätigkeit entwicklete sich das Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie. Seit 1954 war er Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKD, die für das Arbeitsrecht der zentralen Stellen der Diakonie zuständig war und ist; dieses Amt übte er über seinen Ruhestand hinaus bis 1974 aus.
Nach der Fusion des Central-Ausschusses mit dem Zentralbüro des Evangelischen Hilfswerks war Scheffer noch einige Jahre bis zum Mauerbau in der Berliner Stelle des gemeinsamen Werkes tätig. Mit der Konzentration der juristischen Kompetenzen in der Hauptgeschäftsstelle wechselte er 1961 nach Stuttgart, wo er bis zu seiner Pensionierung 1968 als Referent für Arbeitsrecht tätig war. Zugleich bekleidete er zwischen 1962 und 1968 die Funktion des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes. Als Arbeitsrechtler war Scheffer maßgeblich an der Schaffung der Arbeitsvertragsrichtlinen (AVR) der Diakonie beteiligt, zu denen er den vielfach neu aufgelegten Rechtskommentar verfasste.
Scheffers dienstliche Akten sind Teil der Aktenbestände der Dienststellen, in denen er jeweils tätig war (ADE, CA, CA/O, BSt, HGSt, DEKV). Aus den Abgabelisten aus seinem Büro geht deutlich hervor, dass er zwischen den verschiedenen Zuständigkeiten und Provenienzen sauber trennte. nach Abgabe sämtlicher Dienstakten blieben Handakten in seinem Besitz, die er zwischen 1979 und 1989 an das Archiv des Diakonischen Werkes der EKD abgab. Sie wurden als "Handakten Scheffer" bezeichnet und nach und nach auf Verzeichnungszetteln erschlossen. Im März 2018 wurde die Verzeichnung überarbeitet und in die Archivdatenbank eingegeben sowie ein gedrucktes Findbuch erstellt.
Der Bestand trägt die Bezeichnung "Reinhard Theodor Scheffer" und wird "ADE, RTS" zitiert.
Berlin, 8. März 2018
Dr. Michel Häusler
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
22.04.2025, 11:01 MESZ