Prozess beim Reichskammergericht zu Speyer in Sachen Zeisolf von Rosenberg und die Vormünder seiner Kinder als Kläger contra die Grafen Johann, dann Wolf Jakob zu Schwarzenberg als Beklagte, praetensi primi mandati der Pfändung, ein abgepfändetes Pferd, insbesondere die Vogtei- und centbarliche hohe Obrigkeit über die Winkelmühle und deren Besitzer betreffend, introduziert durch Rosenberg 1574 und erörtert am 11. März 1574 pro Schwarzenberg unter Zurückweisung der Gerichtskosten (Teil I)

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Staatsarchiv Nürnberg