Stefan Endris (Anndris) von "Berckhain" (Berkheim, Stadt Esslingen ?), derzeit Schütze zu Gruorn, wegen Wildfrevels während des Bauernkriegs zu einer Geldstrafe von 10 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr bei sich zu tragen. Er stellt Theus Zaininger von Gruorn als Bürgen, der für die Entrichtung der Geldstrafe haftet und sich verpflichtet, bei Übertretung dieser Verschreibung weitere 10 fl zu geben.