Affäre Mappus und kein Ende - Lecks im EnBW-Untersuchungsausschuss
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 R130017/206
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013 >> Unterlagen
13. Juni 2013
Eigentlich sollte der EnBW-Untersuchungsausschuss klären, was der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus mit dem Banker Dirk Notheis ausgekungelt hatte, und ob er sich der Untreue schuldig gemacht hat. Aber kaum, nachdem der Ausschuss seine Arbeit aufgenommen hatte, gingen die Kungeleien weiter.
Informationen flossen aus dem Ausschuss direkt zu Stefan Mappus. Ulrich Müller, der Vorsitzende höchstpersönlich, übergab Mappus Unterlagen, nachts auf einem Parkplatz. Als das herauskam, trat er zurück. Es folgte Datenleck auf Datenleck: CDU Obmann Volker Schebesta verabschiedete sich aus dem Ausschuss. Auch er hatte Mappus kontaktiert. CDU-Fraktionsvize Mack wurde beim Email schreiben erwischt. Und CDU-Landtagspräsident Guido Wolf wusste seit Oktober 2012 zumindest von einem Leck, sagte aber nichts!
Was brachte CDU-Abgeordnete dazu, verbotenerweise Unterlagen an Stefan Mappus weiter zu geben? Warum hat Landtagspräsident Wolf so lange geschwiegen? Und was wird Stefan Mappus dazu sagen, wenn er erneut vom Ausschuss vernommen wird? Macht der Ausschuss irgendwann seine Arbeit?
Im "Zur Sache"-Studio Edda Markeli, landespolitische Korrespondentin des SWR, im Gespräch mit Clemens Bratzler.
Informationen flossen aus dem Ausschuss direkt zu Stefan Mappus. Ulrich Müller, der Vorsitzende höchstpersönlich, übergab Mappus Unterlagen, nachts auf einem Parkplatz. Als das herauskam, trat er zurück. Es folgte Datenleck auf Datenleck: CDU Obmann Volker Schebesta verabschiedete sich aus dem Ausschuss. Auch er hatte Mappus kontaktiert. CDU-Fraktionsvize Mack wurde beim Email schreiben erwischt. Und CDU-Landtagspräsident Guido Wolf wusste seit Oktober 2012 zumindest von einem Leck, sagte aber nichts!
Was brachte CDU-Abgeordnete dazu, verbotenerweise Unterlagen an Stefan Mappus weiter zu geben? Warum hat Landtagspräsident Wolf so lange geschwiegen? Und was wird Stefan Mappus dazu sagen, wenn er erneut vom Ausschuss vernommen wird? Macht der Ausschuss irgendwann seine Arbeit?
Im "Zur Sache"-Studio Edda Markeli, landespolitische Korrespondentin des SWR, im Gespräch mit Clemens Bratzler.
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Audio-Visuelle Medien
Markeli, Edda; landespolitische Korrespondentin des SWR
Landtag: Untersuchungsausschuss EnBW-Deal
Partei: CDU: Untersuchungsausschuss EnBW-Deal
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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