Friedhelm, Herr von der Dahme (Dame), sowie seine Vettern Richard und Heinrich, belehnen die Äbtissin Beatrix und den Konvent des Klarissenklosters Seußlitz (Suzelicz) gegen Entschädigung mit jährlichen Zinsen von acht Schilling breiter Groschen und allem Zubehör, darunter Hühnern und Eiern, in Lützschera (Lueczerow). Das Kloster soll diese Zinse in der Weise besitzen, in der sie vorher Ulmann (Ulman) von Stockhausen (Stoghuesen) und dessen Schwager Hoche von Diera (Dere) von den Ausstellern zu Lehen hatten. Die Belehnung wird ausdrücklich unter der Voraussetzung vorgenommen, dass die Frau Hoches von Diera oder deren Söhne Kaspar und Balthasar nie ein Lehen daran gehabt haben. Die Aussteller weisen Ulmann von Stockhausen mit ihren Lehen an das Kloster Seußlitz sowie das Kloster Seußlitz an ihre Lehnsherren, die Fürsten (fuersten) von Meißen. - Siegelankündigung fehlt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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