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Streit zwischen den Erben der Grafen von Manderscheid, auch den Grafen von Solms, als Erben Graf Kunos von Virneburg mit den Herren von Pirmont und ihren Erben um den Hof Weiler und die Besitzungen Ottignies, Grand-Leez und St.Nil in Brabant.
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Streit zwischen den Erben der Grafen von Manderscheid, auch den Grafen von Solms, als Erben Graf Kunos von Virneburg mit den Herren von Pirmont und ihren Erben um den Hof Weiler und die Besitzungen Ottignies, Grand-Leez und St.Nil in Brabant.
Enthält: Vergleich vom 16. Aug. 1317 zwischen Dietrich II. von Runkel und Ehefrau Agnes und Heinrich von Pirmont und Ehefrau Kunigunde über das Erbe ihres Vaters Friedrich I. von Daun (Abschrift); Urteil Kaiser Rudolfs II. vom 9. Juni 1589 zwischen Graf Reinhard II. von Solms und Elisabeth von Pirmont wegen des Hofs Weiler; Urkunde Erzbischof Philipp Christophs von Trier vom 2. Sep. 1624 über den Streit zwischen den Erben Pirmont und Manderscheid um die Besitzungen in Brabant (Abschriften).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.