Eheberedung zwischen Christoph Landtschadt von Steinach, zweibrückischem Hofmeister, einerseits und Kunigunde Echterin, Witwe des Bernhard Göler von Ravensburg, andererseits. Da beide Brautleute aus ihren vorherigen Ehen mehrere Kinder haben, wird der Besitz an liegenden und fahrenden Gütern sowie Einkünften (500 Gulden jährlich), den Kunigunde in die Ehe einbringt, inventarisiert und fällt nach ihrem Tod an ihre Leibeserben zurück. Als Witwensitz wird ihr das Schloss Windeck über Weinheim verschrieben, ersatzweise - falls Kurpfalz die Pfandschaft zurücklöst - ein Haus in der Stadt Weinheim samt näher bezeichneten Nutzungen.