Die Kurfürsten Erzbischof Berthold von Mainz, Erzbischof Hermann von Köln, Erzbischof (bestettigter) Jakob von Trier und Philipp von der Pfalz bekunden, für die nächsten 12 Jahre niemanden Befreiung von den Rheinzöllen gewähren zu wollen. Nur Fürsten, Grafen oder anderen treffliche[n] Personen soll noch ein Zollnachlaß von höchstens fünf Zollfudern erlaubt werden.