Betreff die Beschwerde des Postknecht und Bürgers Johannes Adam Haisch (Waldenbuch) wegen verweigerter Abgabe von zwei Klafter Gerechtigkeitsbrennholz Nach einem herzöglichen Reskript vom 11. April 1738 ist dem Oberamt aufgegeben worden, dem Magistrat zu Waldenbuch zu bedeuten, dass es für die Zukunft ohne vorgängige Kommunikation mit dem Obervogtsamt keinen Fremden zum Bürger daselbst mehr aufnehmen solle (Stuttgart, Waldenbuch)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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