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Die Annahme der Schinder- und Abdeckerkinder zu den Zünften
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Enthaeltvermerke: dabei die beiden Reichsgutachten betreffend den blauen Montag und die Fähigmachung der Abdeckerkinder; Darin: Deduktion 7 "An Ihro Römisch - Kayserliche Majestät allerunterthänigstes Reichs - Gutachten, de dato Regenspurg den 15ten Julii 1771. Die Abstellung einiger Handwerksmissbräuche, ins besondere des sogenannten blauen Montags betreffend. Regenspurg, gedruckt bey Heinrich Georg Neubauer", Deduktion 8 "An Ihro Römisch - Kayserliche Majestät allerunterthänigstes Reichs Gutachten, de dato Regenspurg den 3ten Hornung 1772. Die Fähigmachung der Abdeckers Kinder zu allen Handwerksmäsigen und anderen ehrlichen Gesellschaften, auch genauere Beobachtung des Reichsschlusses vom Jahr 1731 betreffend. Regenspurg, gedruckt, bey Heinrich, Georg Neubauer"
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Archivreferenz: 15/7 u. 17723/2?; in Ded. 7 und 8
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.