Benedikt, Schaffner der Abtei Brauweiler einerseits und Schultheiß und Heimbürger oder Höfer des Dorfes Keyntenheim (Kaiffenheim) andererseits erlassen ein Weistum über das Verhältnis der dortigen Höfer zum Frohnhofe in Klotten und zur Abtei, wonach eine jährlich des Sonntags nach Remigien 22 Malter Frucht (1/2 Korn, 1/2 Körn) und 44 Schilling nach Klotten zu entrichten haben, die Abtei aber an dem genannten Tage demselben eine Mahlzeit, bestehend aus Brot, Wein, grünem Gemüse, Rindfleisch, Schweinefleisch und schwarzem Pfeffer, geben soll, wozu ein ganzes Lehen 3 Personen, ein halbes 2 Personen, ein drittel Lehen 1 Person stellt.