Die anläßlich eines Rechtsstreites zwischen Otto und Bernhard von Gemmingen und Abt Nikolaus von Herrenalb erfolgte gerichtliche Vernehmung alter Leute von Tiefenbronn darüber, wem früher Frietzheim [Friolzheim], Tiefenbronn, Mühlhausen, Neuhausen und Lehningen samt den umliegenden Waldungen gehört haben