Papst Sixtus IV. teilt [Adolf II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, [Philippe de Lévis], Erzbischof von Arles, sowie [Johann von Allendorf], Prop...
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1090
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1471-1480
1472 Februar 19
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctumpetrum anno incarnationis Dominice millesimoquadringentesimoseptuagesimoprimo undecimo Kalendas Martii pontificatus nostri anno primo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Sixtus IV. teilt [Adolf II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, [Philippe de Lévis], Erzbischof von Arles, sowie [Johann von Allendorf], Propst von St. Burkhard vor den Mauern von Würzburg mit, dass er [dem ehemaligen Abt von Fulda], Reinhard von Weilnau, Mönch des Klosters Fulda, die dem Abt von Fulda unterstehende Propstei in Thulba (Dolbe), die Burg Giesel und das Kellereiamt in Hammelburg überlassen und Johann von Henneberg, Domkanoniker von Würzburg, für drei Monate die Verwaltung des Klosters übertragen hat. Nach Ablauf der drei Monate soll Johann als Abt angesehen werden und gemäß einer aus eigenem Antrieb (motu proprio) heraus ausgestellten Urkunde eine Reservation für dieses Amt besitzen. Wenn den Adressaten oder zwei oder einem von ihnen diese Urkunde präsentiert wird, sollen sie dafür Sorge tragen, dass Reinhard in den tatsächlichen Besitz der Propstei Thulba, der Burg Giesel und der Kellerei Hammelburg kommt. Die Bestimmungen der anderen in dieser Angelegenheit ausgestellten Urkunden stehen dem nicht entgegen. Insbesondere sollen Urkunden, die Johann, dem Konvent oder anderen Freiheit von Kirchenstrafen versprechen, nur gelten, wenn sie über eine im konkreten Fall zutreffende Klausel verfügen. Zuwiderhandelnde werden mit Kirchenstrafen ohne Appellationsmöglichkeit bestraft. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Hodie dilecto filio Reynhardo. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Sixtus IV. teilt [Adolf II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, [Philippe de Lévis], Erzbischof von Arles, sowie [Johann von Allendorf], Propst von St. Burkhard vor den Mauern von Würzburg mit, dass er [dem ehemaligen Abt von Fulda], Reinhard von Weilnau, Mönch des Klosters Fulda, die dem Abt von Fulda unterstehende Propstei in Thulba (Dolbe), die Burg Giesel und das Kellereiamt in Hammelburg überlassen und Johann von Henneberg, Domkanoniker von Würzburg, für drei Monate die Verwaltung des Klosters übertragen hat. Nach Ablauf der drei Monate soll Johann als Abt angesehen werden und gemäß einer aus eigenem Antrieb (motu proprio) heraus ausgestellten Urkunde eine Reservation für dieses Amt besitzen. Wenn den Adressaten oder zwei oder einem von ihnen diese Urkunde präsentiert wird, sollen sie dafür Sorge tragen, dass Reinhard in den tatsächlichen Besitz der Propstei Thulba, der Burg Giesel und der Kellerei Hammelburg kommt. Die Bestimmungen der anderen in dieser Angelegenheit ausgestellten Urkunden stehen dem nicht entgegen. Insbesondere sollen Urkunden, die Johann, dem Konvent oder anderen Freiheit von Kirchenstrafen versprechen, nur gelten, wenn sie über eine im konkreten Fall zutreffende Klausel verfügen. Zuwiderhandelnde werden mit Kirchenstrafen ohne Appellationsmöglichkeit bestraft. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Hodie dilecto filio Reynhardo. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Rechts auf der Plica: (M. de Meckau).
Rechts oben auf der Plica: (pro Guiolfo [?]).
Unter der Plica links: (Martius [?] XX [20 grossi] A. de Urbino / A. de Mucriacellis pro computore).
Auf der Rückseite unter den Siegelschnüren: (A. de Montta).
Auf der Rückseite rechts oben: (M. [?] Durandi).
Auf der Rückseite in der Mitte: (Registrata / Varris).
Rechts oben auf der Plica: (pro Guiolfo [?]).
Unter der Plica links: (Martius [?] XX [20 grossi] A. de Urbino / A. de Mucriacellis pro computore).
Auf der Rückseite unter den Siegelschnüren: (A. de Montta).
Auf der Rückseite rechts oben: (M. [?] Durandi).
Auf der Rückseite in der Mitte: (Registrata / Varris).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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