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Die von der helvetischen Regierung den dortseits etablierten mit 1200 Schweizer Franken vermögenden Schutzverwandten auferlegte Beibringung sogenannter Heiratsscheine, Heiratsvertrag der wechselseitigen Staatsangehörigen und die daraus entspringenden bürgerlichen Rechte sowie die Bürger- und Hintersassenannahmen schweizerischer Untertanen in diesseitigen Landen (I)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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