Herren, Freiherren und Grafen von Falkenstein (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 167
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Auslesebestände über Auswärtiges >> Adel >> Adel, Einzelne Familien
1347-1590, 1659
Überlieferungsgeschichte
Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen über drei verschiedene, vermutlich nicht miteinander verwandte Familien von Falkenstein und ihre Beziehungen zu Württemberg.
Die erstmals 1139 erwähnten Herren von Falkenstein benannten sich nach der heute in der Gemarkung der Stadt Schramberg gelegenen gleichnamigen Burg, die heute als älteste Burgruine des Schwarzwaldes gilt. Neben der Stammburg gehörten ihnen auch die Burgen Berneck und Ramstein. Nach dem Aussterben der Zähringer wurde ihnen die Vogtei über das Kloster St. Georgen verliehen. Damit verbunden waren herrschaftliche Rechte in Tennenbronn und Stetten ob Rottweil. Weitere Lehen und Besitzungen waren u. a. die Orte Sulgen, Rötenberg und Flözlingen. Bis 1439 konnten sie von den Herzögen von Teck nach und nach die Herrschaft Schramberg als Eigentum erwerben, die jedoch zwischen 1444 und 1452 bereits wieder verloren ging. Die falkensteinischen Anteile von Sulgen und Tennenbronn sowie die Vogtei über St. Georgen gingen zu dieser Zeit an die Grafen von Württemberg über. Eine breisgauische und österreichische Linie der Falkensteiner bestanden noch bis 1872/73 bzw. 1901.
Die im vorigen Abschnitt beschriebene Familie der Herren von Falkenstein ist nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Familie der Freiherren und Grafen von Falkenstein, deren Name auf die Burg (Neu-) Falkenstein zurückgeht, deren Ruine sich heute auf dem Gemeindegebiet von Balsthal im schweizerischen Kanton Solothurn befindet. Diese Familie Falkenstein war vor allem in der Schweiz, im Breisgau und im Elsass begütert. Zwischen 1461 und 1519 gehörte ihnen auch die Heidburg, deren Ruine heute zu Hofstetten im heutigen Ortenaukreis gehört.
Bei den Unterlagen zur Ermordung des jungen Grafen Carl Alexander von Daun-Falkenstein (A 167 Bü 4, 3) handelt es sich um eine weitere Familie, deren Besitzungen u. a. in der Pfalz lagen und die nach der dortigen ehemaligen Reichsburg Falkenstein am Donnersberg benannt war.
Die weitere Überlieferungslage im Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu den drei Familien von Falkenstein bzw. Daun-Falkenstein ist erwartungsgemäß relativ dünn. Zu nennen sind sind besondere die Urkundenbestände A 602 (Württembergische Regesten) und H 51 (Kaiserselekt). Im Generallandesarchiv Karlsruhe werden die Provenienzüberlieferung der Herren von Falkenstein, vornehmlich der Rimsinger Linie (69 Falkenstein) sowie weitere einschlägige Unterlagen in den Beständen 44 (Lehen- und Adelsarchiv: Urkunden), 72 Lehen- und Adelsarchiv: Akten) und 73 (Aufschwörungen und Stammbäume) verwahrt.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Urkunden und Akten vorwiegend aus dem 15. Jh. über die o. g. Familien von Falkenstein und ihre Beziehungen von Württemberg.
Das bisherige maschinenschriftlich überlieferte Zettelrepertorium - Verfasser und Jahr sind jeweils unbekannt - wurde im Oktober 2017 von der Zeitangestellten Barbara Mayer retrokonvertiert und vom Unterzeichneten überarbeitet. Neu angefertigt wurde ein Orts- und Personenregister, wobei die Erschließungsdaten, sofern möglich, mit Normdeskriptoren verknüpft wurden. Der Bestand umfasst 46 Urkunden und 4 Büschel mit einem Gesamtumfang von 0,70 lfd. m.
Stuttgart, im Februar 2018
Johannes Renz
Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen über drei verschiedene, vermutlich nicht miteinander verwandte Familien von Falkenstein und ihre Beziehungen zu Württemberg.
Die erstmals 1139 erwähnten Herren von Falkenstein benannten sich nach der heute in der Gemarkung der Stadt Schramberg gelegenen gleichnamigen Burg, die heute als älteste Burgruine des Schwarzwaldes gilt. Neben der Stammburg gehörten ihnen auch die Burgen Berneck und Ramstein. Nach dem Aussterben der Zähringer wurde ihnen die Vogtei über das Kloster St. Georgen verliehen. Damit verbunden waren herrschaftliche Rechte in Tennenbronn und Stetten ob Rottweil. Weitere Lehen und Besitzungen waren u. a. die Orte Sulgen, Rötenberg und Flözlingen. Bis 1439 konnten sie von den Herzögen von Teck nach und nach die Herrschaft Schramberg als Eigentum erwerben, die jedoch zwischen 1444 und 1452 bereits wieder verloren ging. Die falkensteinischen Anteile von Sulgen und Tennenbronn sowie die Vogtei über St. Georgen gingen zu dieser Zeit an die Grafen von Württemberg über. Eine breisgauische und österreichische Linie der Falkensteiner bestanden noch bis 1872/73 bzw. 1901.
Die im vorigen Abschnitt beschriebene Familie der Herren von Falkenstein ist nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Familie der Freiherren und Grafen von Falkenstein, deren Name auf die Burg (Neu-) Falkenstein zurückgeht, deren Ruine sich heute auf dem Gemeindegebiet von Balsthal im schweizerischen Kanton Solothurn befindet. Diese Familie Falkenstein war vor allem in der Schweiz, im Breisgau und im Elsass begütert. Zwischen 1461 und 1519 gehörte ihnen auch die Heidburg, deren Ruine heute zu Hofstetten im heutigen Ortenaukreis gehört.
Bei den Unterlagen zur Ermordung des jungen Grafen Carl Alexander von Daun-Falkenstein (A 167 Bü 4, 3) handelt es sich um eine weitere Familie, deren Besitzungen u. a. in der Pfalz lagen und die nach der dortigen ehemaligen Reichsburg Falkenstein am Donnersberg benannt war.
Die weitere Überlieferungslage im Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu den drei Familien von Falkenstein bzw. Daun-Falkenstein ist erwartungsgemäß relativ dünn. Zu nennen sind sind besondere die Urkundenbestände A 602 (Württembergische Regesten) und H 51 (Kaiserselekt). Im Generallandesarchiv Karlsruhe werden die Provenienzüberlieferung der Herren von Falkenstein, vornehmlich der Rimsinger Linie (69 Falkenstein) sowie weitere einschlägige Unterlagen in den Beständen 44 (Lehen- und Adelsarchiv: Urkunden), 72 Lehen- und Adelsarchiv: Akten) und 73 (Aufschwörungen und Stammbäume) verwahrt.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Urkunden und Akten vorwiegend aus dem 15. Jh. über die o. g. Familien von Falkenstein und ihre Beziehungen von Württemberg.
Das bisherige maschinenschriftlich überlieferte Zettelrepertorium - Verfasser und Jahr sind jeweils unbekannt - wurde im Oktober 2017 von der Zeitangestellten Barbara Mayer retrokonvertiert und vom Unterzeichneten überarbeitet. Neu angefertigt wurde ein Orts- und Personenregister, wobei die Erschließungsdaten, sofern möglich, mit Normdeskriptoren verknüpft wurden. Der Bestand umfasst 46 Urkunden und 4 Büschel mit einem Gesamtumfang von 0,70 lfd. m.
Stuttgart, im Februar 2018
Johannes Renz
46 Urkunden, 4 Büschel (0,70 lfd. m)
Bestand
Falkenstein : Schramberg RW; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ