Johann von Heumen (Hoe-) und seine Ehefrau Johanna von Bommell verkaufen dem Robert von Wachtendonk (-dunck), Kanoniker, und dem Egidius Verstraten, Vikar zu Xanten, den Testamentsexekutoren des + Evert Maeß, bzw. den von diesen testamentarisch oder urkundlich benannten Inhabern dieser Urkunde für eine ihnen bezahlte Geldsumme eine Erbjahrrente von 15 Joachimstalern, zahlbar an Ostern von 1561 an, ohne Rücksicht auf Unglücksfälle, Krieg, Gebot und Verbot, Steuern und Abgaben jeglicher Art, in der Stadt Nimwegen in den Hof von Xanten oder pfändbar wie im Amt von Maas und Waal üblich aus zwei Kämpen Landes im Gericht und Kirchspiel Leeuwen (Leuwen) gen. die Vryse kempe, etwa 5 Morgen groß, gelegen zwischen Erbe des Jasper Verwoirt im Osten, der gemeinen Straße im Süden, Berndt Vuertbroick im Westen und Cornelis und Gerit von Herwarden und dem Amtmann Hermann van den Poll im Norden, ferner aus Haus und Hofstatt, wo die Eheleute jetzt wohnen, im Gericht und Kirchspiel Leeuwen, 6 Morgen groß, gelegen zwischen der gemeinen Straße im Osten und Norden, den Erben des Jakob von Rymßdyck und Wilhelm Claerbolts im Süden und Kekens kamp und Hermann von Wyhes Kindern im Westen, sowie aus allen ihren übrigen Gütern. Sie verzichten mit Hand, Halm und Mund auf die Rente, geloben Währschaft zu leisten und alle Lasten der Güter bzw. Unterpfänder außer dem Deichgeld (dyck und weteringe) zu übernehmen. Sie können die Rente jeweils an Ostern mit 300 Joachimstalern und den vielleicht rückständigen Jahrpensionen nach halbjähriger Kündigungsfrist einlösen. - Johann kündigt sein Siegel an. Johanna bittet wegen zeitiger Siegelkarenz Berndt Vuertbroick, den Landschreiber, für sie zu siegeln. Dieser bestätigt die Besiegelung für seine Schwägerin, die Ehefrau seines Schwagers Johann. Die Eheleute bitten Robert Fredericks und Henrick Aerts (Airtz), beide Erbpächter im Amt von Maas und Waal, um Mitbesiegelung, die von denselben bestätigt wird. Gegeven 1560 den irsten dagh Aprilis der maendt.