Asyl in Baden-Württemberg - Flüchtlinge bringen Kommunen in Not
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 R140193/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014 >> September
11. September 2014
Der Krieg in Syrien hat die Zahl der Flüchtlinge nach oben schnellen lassen. "Woher nur sollen wir Unterkünfte für diese Menschen hernehmen?", fragen die zuständigen Behörden. In der Landeserstaufnahmestelle (Lea) in Karlsruhe wurden kurzfristig Notunterkünfte eingerichtet. Hunderte Feldbetten in großen Hallen. Teilweise sind die Bedingungen untragbar.
Auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister suchen händeringend nach Unterkünften. Und fragen: Wie sollen wir das alles bezahlen? Für jeden Flüchtling bekommt eine Kommune vom Land 12.566 Euro im Jahr. Pauschal.
Das reiche nicht, sagen sie und verlangen, dass das Land die tatsächlichen Kosten übernimmt. Ungelöst bleibt auch das Problem der Unterbringung. Erst recht, nachdem die Landesregierung beschlossen hat, Flüchtlingen müsse mehr Wohnfläche zur Verfügung gestellt werden. Das vergrößert die Wohnraumnot.
"So was geht gar nicht, diese Regelung muss ausgesetzt werden", sagt unser Studiogast Barbara Bosch, parteilose Oberbürgermeisterin von Reutlingen und Präsidentin des Städtetages.
"Ich warne davor, den Teufel an die Wand zu malen", beschwichtigt dagegen die Integrationsministerin Bilkay Öney, SPD. Sie erinnert daran, dass 1992 fast 52 000 Flüchtlinge ins Land gekommen sind, mehr als doppelt so viele wie voraussichtlich dieses Jahr. Damals seien die damit verbundenen Probleme auch gelöst worden.
Studiogast: Barbara Bosch, Parteilose Oberbürgermeisterin von Reutlingen und Präsidentin des Städtetages
Auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister suchen händeringend nach Unterkünften. Und fragen: Wie sollen wir das alles bezahlen? Für jeden Flüchtling bekommt eine Kommune vom Land 12.566 Euro im Jahr. Pauschal.
Das reiche nicht, sagen sie und verlangen, dass das Land die tatsächlichen Kosten übernimmt. Ungelöst bleibt auch das Problem der Unterbringung. Erst recht, nachdem die Landesregierung beschlossen hat, Flüchtlingen müsse mehr Wohnfläche zur Verfügung gestellt werden. Das vergrößert die Wohnraumnot.
"So was geht gar nicht, diese Regelung muss ausgesetzt werden", sagt unser Studiogast Barbara Bosch, parteilose Oberbürgermeisterin von Reutlingen und Präsidentin des Städtetages.
"Ich warne davor, den Teufel an die Wand zu malen", beschwichtigt dagegen die Integrationsministerin Bilkay Öney, SPD. Sie erinnert daran, dass 1992 fast 52 000 Flüchtlinge ins Land gekommen sind, mehr als doppelt so viele wie voraussichtlich dieses Jahr. Damals seien die damit verbundenen Probleme auch gelöst worden.
Studiogast: Barbara Bosch, Parteilose Oberbürgermeisterin von Reutlingen und Präsidentin des Städtetages
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Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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