Mattheus Bodtlang zu Liggeringen beurkundet, dass Frau Maria Jakobe von Bodman, die hochwürdige freireichshochwohlgeborene Frau, Äbtissin, Priorin und der Konvent des adeligen Gotteshauses Wald, seine gnädigen Frauen, ihm ihr Höflein und Gütlein zu Liggeringen mit allem Zubehör und allen Rechten, wie diese vorher von Hans Bodtlang zu Möggingen, seinem Bruder, genutzt wurden, zu rechtem Erbzinslehen geliehen haben, laut dem inserierten Lehenbrief von 1686 Mai 20. Er gelobt bei seinen guten Treuen für sich und seine Erben an Eides statt, diesen Lehensbrief in allen Punkten zu befolgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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