Suchergebnisse
  • 15 von 97

Papst Alexander IV. gewährt den Äbten des Zisterzienser-Ordens das Recht, in ihrer Abwesenheit die Prioren zu bevollmächtigen, Mönche oder Konversen ihrer Klöster von der Exkommunikation, der sie wegen untereinander begangener Tätlichkeiten häufig verfallen sind, zu lösen [für Salem]. Cum monachos et

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...