Hinterlegung von Gesetzen und Verordnungen, Verträgen und anderen Dokumenten durch das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens (seit 1940: "Der Kultminister"); über: Angelegenheiten der Kirchen und der israelitischen Kultusgemeinschaft, das Schul- und Hochschulwesen, den Denkmalschutz, Verluste der Staatsgalerie. - Schriftverkehr mit dem Kultministerium, vor allem wegen Akten betr. das Verhältnis zwischen Staat und Kirche

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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