Notariatsinstrument. Dem Zentgericht zu Mettelsynne legt der "ersame und wyse" Hans Diethelm von Wertheim als Prokurator des Grafen Johann zu Wertheim ein königliches Gerichtsprivileg für die Grafen zu Wertheim von 1422 Juli 28 (s. StAWt-G Rep. 8 Lade I-II Nr. 22) vor in besiegelter Vidimierung des Abtes Johans zu Bronnbach von 1428 März 3. Er bittet das Zentgericht, die vorgeladenen Schöffen von Michelrieth (Michelrydt), anstatt ihnen Recht zu sprechen, auf dieses Privileg und vor den Grafen zu verweisen. Das Zentgericht gesteht auf des Prokurators bündige Frage das Berechtigte seiner Forderung zu. Dieser lässt darüber das vorliegende Notariatsinstrument aufnehmen, für den Fall, daß er es für seinen Herrn brauchen sollte. Zeugen: Heinrich von Hettekeim, Hans von Lyndenfels und Claus venden, Leyhen Würzburger byschthums, beglaubigt und signiert vom kaiserl. Notar Johannes Laynstein, Trierer Kleriker.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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