Dompropst Cristoph von Salzburg bestätigt, sich mit Ritter Sebastian von der Alben, Pfleger von Halbenberg (1), wegen der Pflege Halmberg, die diesem auf Lebenszeit verschrieben war, geeinigt zu haben und die Pflege auf Lebenszeit Sebastians von der Alben von Erzbischof Bernhard von Salzburg für geleistete Dienste erhalten zu haben. Dagegen überlässt er mit Einverständnis von Domdekan und Domkapitel dem Erzbischof ein Haus, eine Hofstatt, Garten und Grund der Dompropstei zu Weingarten (2) mit Zäunen, Gräben, Weihern, doch ausgenommen dem Krautgarten, der in der Nutznießung der Dompropstei verbleiben soll. Der Erzbischof soll während dieser Zeit das Recht haben, die Zäune und Befestigungen abzureißen und die Gräben zu verfüllen. Nach dem Tod Sebastians von der Alben fallen Veste und Pflege an den Erzbischof und Haus, Hofstatt und die sonstigen Liegenschaften am Weinberg an die Dompropstei zurück. Domdekan Cristoph und das Domkapitel bestätigen, dass die Verschreibung der Liegenschaften mit ihrem Einverständnis erfolgt ist. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Salzburg, Dompropst Christoph. S2: Salzburg, Domkapitel
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Dompropst Cristoph von Salzburg bestätigt, sich mit Ritter Sebastian von der Alben, Pfleger von Halbenberg (1), wegen der Pflege Halmberg, die diesem auf Lebenszeit verschrieben war, geeinigt zu haben und die Pflege auf Lebenszeit Sebastians von der Alben von Erzbischof Bernhard von Salzburg für geleistete Dienste erhalten zu haben. Dagegen überlässt er mit Einverständnis von Domdekan und Domkapitel dem Erzbischof ein Haus, eine Hofstatt, Garten und Grund der Dompropstei zu Weingarten (2) mit Zäunen, Gräben, Weihern, doch ausgenommen dem Krautgarten, der in der Nutznießung der Dompropstei verbleiben soll. Der Erzbischof soll während dieser Zeit das Recht haben, die Zäune und Befestigungen abzureißen und die Gräben zu verfüllen. Nach dem Tod Sebastians von der Alben fallen Veste und Pflege an den Erzbischof und Haus, Hofstatt und die sonstigen Liegenschaften am Weinberg an die Dompropstei zurück. Domdekan Cristoph und das Domkapitel bestätigen, dass die Verschreibung der Liegenschaften mit ihrem Einverständnis erfolgt ist. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Salzburg, Dompropst Christoph. S2: Salzburg, Domkapitel
Erzstift Salzburg Urkunden, BayHStA, Erzstift Salzburg Urkunden 312
HU Salzburg 496; GU Tettelham 45
Erzstift Salzburg Urkunden
Erzstift Salzburg Urkunden >> 1401-1500
1481 Juni 28
Fußnoten:
1) Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein)
2) Weingarten-Schlössl (bei Nonntal, PB Salzburg (Stadt), Salzburg, A)
1) Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein)
2) Weingarten-Schlössl (bei Nonntal, PB Salzburg (Stadt), Salzburg, A)
Erzstift Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Beide Sg. fehlen
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Vermerke: RV: C 8 ad 1 Litera inscriptionis domini prepositi saltz. pro domo piscinis et prat(is) in Weingarten ad dies d. Sebastiani de Albem Reversale prepositi et capituli saltz. super castro Halbmberg
Originaldatierung: Saltzburg an pfintztag nach sand Johanns tag zu sunnwenntten [14]81
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1481
Monat: 6
Tag: 28
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Vermerke: RV: C 8 ad 1 Litera inscriptionis domini prepositi saltz. pro domo piscinis et prat(is) in Weingarten ad dies d. Sebastiani de Albem Reversale prepositi et capituli saltz. super castro Halbmberg
Originaldatierung: Saltzburg an pfintztag nach sand Johanns tag zu sunnwenntten [14]81
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1481
Monat: 6
Tag: 28
Alben: Sebastian von der\ Pfleger, Halmberg
Alben: Sebastian von der\ Ritter
Christoph: Dompropst, Salzburg
Christoph: Domdekan, Salzburg
Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein), Gericht
Halmberg (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein), Gericht: Pflege
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Pröpste\Christoph
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Dekane\Christoph
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel
Weingarten-Schlössl (bei Nonntal, PB Salzburg (Stadt), Salzburg, A)
Weingarten-Schlössl (bei Nonntal, PB Salzburg (Stadt), Salzburg, A): Befestigungen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:28 MESZ
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