Vergleich zwischen dem Magistrat Rees und dem Nonnenkonvent zu Rees (vertreten durch Gerhard Negeler, Meister; Johann von Antwerpen, Beichtiger; Frederen, Mater; Wendele, Ministersche) über den Nachlass der Konventualinen, dass nämlich eine Mitschwester, welche von ihren Eltern oder Verwandten Güter ererbt, hiervon die Leibzucht genieße, nach ihrem Tode die beweglichen dem Konvent heimfallen, und letzterer die unbeweglichen so lange im Besitz behalten solle, bis die betreffenden Erben die Summe von 100 alten Schilden erlegen werden. Auf Petri und Pauli Abend.