Notariatsinstrument Johannes Polrauß: Johannes, Abt des St. Aegydien-Klosters zu Nürnberg, gebietet in Gemäßheit eines (inserierten) kaiserlichen Privilegs vom 12. Januar 1465, welches untersagt Nürnberger Untertanen und Hintersassen vor ein auswärtiges Gericht und insbesondere vor die westfälischen Freistühle zu laden, bestätigt durch (gleichfalls inserierte) Bulle Papst Paul II. vom 14. Januar 1469, und als ein Exetutor dieser Bulle durch päpstliches Mandat vom 4. Februar 1469 (ist ebenfalls inseriert) neben Anderem bestellt, Johannes Hackenbach, Freigrafen des Sitzes in Buchem, die auf Betreiben Konrad Hubners von Mörstorff gegen den Nürnbergischen Hintersassen Hermann Prew von Ebenriet eingeleitete gerichtliche Verfolgung nicht weiter fortzusetzen. - Zeugen: Georg Klüpffel, Kleriker der Würzburger, und Johannes Rewß, Kleriker der Speyerer Diözese.