Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seine Getreuen Ruprecht von Pölich (Polich), Priester, dessen Schwager Ludwig Richel von Rottenburg am Neckar (Rotemberg am Necker) und Agnes Ruprechtin von Pölich, Ludwigs Ehefrau, mitsamt ihren im Fürstentum der Pfalz liegenden Gütern in Schirm genommen hat. Der Aussteller versichert, sie wie seine eigenen angehörigen Leute gegenüber allen, denen er "ungeverlich mechtig" ist, zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern Ruprecht, Ludwig und Agnes der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Die drei haben gelobt, treu und hold zu sein und so zu handeln, wie Schirmverwandte gegenüber ihrem Schirmherrn verpflichtet sind. Der Pfalzgraf weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, wenn die Genannten sie darum ersuchen. Für den Schirm sollen die drei jährlich zu St. Martinstag [11.11.] 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg reichen.