Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er den Wagenmann Jost Amper von Memmingen (Memmyngen) für fünf Jahre in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, Jost mit Leib, Pferden, Geschirr, Hab und Gut zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Er weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, für den Jost jährlich zu Weihnachten Malvasier-Wein im Wert von 2 Gulden nach Heidelberg reichen soll.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...