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Die fürstlichen Krüge zu Körbecke (Cörbeke) betreffend
Enthaeltvermerke: enth.: 1) Richter Rüting zu Borgentreich berichtet, wie daß die Herren von Spigele [Spiegel] vor diesem nur ein oder zwei Krüge gehalten, numehr aber den 4. anlegen wollten, welches Ihro Hochfürstlichen Gnaden Interesse praejudicierlich [sei] etc., 1. Dez. 1691; 2) Als Hans Adam Flotho und Christoffell Sökefeldt den Jürgen Haverkampf desfalls beim Oberamt verklagt, daß er als fürstlicher Meyer einen Spiegelschen Krug zu Körbecke (Cörbeke) angenommen, welches nicht erlaubt wäre, so kommt dagegen der Spiegelsche Amtmann Heineman Schlüter ein, und bringt vor, daß beiderseits es allerzeit also gehalten und freigelassen worden, den Krug anzunehmen, wenn nur die fürstlichen Krüge unter gewesen, übersendet dabei eine ex parte Jürgen Haverkampfs zu exhibierende gehorsame Einfolge mit rechtlicher Verantwortung und Bitte, 19. Dez. 1961; 3) Conradt Schonlau, fürstlicher Krüger zu Körbecke (Cörbeke), klagt über die fürstlichen Meyer und den Spiegelschen Krüger Engelhardt Götten, daß er gegen geschehenes Verbot von selben das Bier öfters des Nachts wegschnappe und ein Mehreres, als alldorten gebräuchlich ist, dafür geben täte, 15. Febr. 1726; 4) Mandatum, vermög welchen allen und jeden Hochfürstlichen Untertanen zu Körbecke (Cörbeke) bei Vermeidung 5 Goldgulden Strafe untersagt und verboten, ihr etwa brauendes Bier an keinen Mandanten (Keinmandten) anders als den Hochfürstlichen Krüger Conrad Schonlau zu versellen oder zu verkaufen, 17. Febr. 1726; 5) Richter Derenthal zu Körbecke (Cörbeke) berichtet, daß er dem Conradt Mennen beim Absterben des fürstlichen Krügers Wernder Tegethoff den Krug angeboten [habe], [er] solchen aber nicht haben wollen, 7. März 1726; 6) Extractus Protocolli Hochfürstlichen Paderbornischen Oberamts Dringenberg, worin erstlich dem Conrad Mennen, weil er Juxta Relationem des Richters Derenthal fortfährt, sein gebrautes Bier dem Spiegelschen Krügern zuzubringen, solches bei 10 Goldgulden Strafe verboten wird, cum Citatione ad audiendum dictari Mulctam priori Mandato insertam. Zweitens wird ad denuntiationem des fürstlichen Krügers Schonlau des Conrad Mennen Onkel (Vatters Bruder), Friderich Mennen, so unlängst einen Ohm Branntwein von Bühne (Büna) eingezogen und denselben versellet, zur Verantwortung gezogen, 8. März 1726; 7) Untertänige Gegen-Anzeige und Bitte an Seiten Friderichs Mennen aus Körbecke (Cörbeke) contra Joannes Noth, Jürgen Haverkampf, Christoph Mennen und Johan Henrichen Kloth daselbst in puncto versellten Branntweins; 8) Recessus Scriptus loco oralis cum Petitione ex parte Georgii Havercamps, Küster zu Körbecke (Cörbeke), worin er attestiert, daß er und Christoph Mennen in Friederichs Mennen Hause auf Fastnacht mit Johansen Nott jeder für 3 Pfennige Branntwein getrunken [haben]; 9) Contractus über den Hochfürstlichen Krug zu Körbecke (Cörbeke), dem Conrad Schonlau auf 2 Jahre erteilt, 29. April 1729. Cum Extensione auf 2 Jahre, 16. Febr. 1731; 10) Caution-Schein, so Hermannus Jacobi aus Körbecke (Cörbeke) für den Berendt Joist Götten als fürstlichen Krüger daselbst ausgestellt [hat], 12. Febr. 1740; 11) Bericht des fürstlichen Richters Derenthal zu Körbecke (Cörbeke) wegen dasigen fürstlichen Krugs und von dem Herman Jacobi eingelegter Caution, 24. Jan. 1743; 12) Richter Derenthal berichtet, "nicht dienlich zu sein", wenn zwei fürstliche Krüge zu Körbecke (Cörbeke) bei gegenwärtigen Zeiten angesetzt würden, die Herren von Spigel [Spiegel] würden ein gleiches tun, 25. März 1761; 13) Derselbe berichtet, daß numehr zwei Krüge von fürstlichen Seiten und zwei Krüge von Spiegelscher Seite zu Körbecke (Cörbeke) bestellet [seien], 2. Mai 1761; 14) Derselbe suchet nach, es bei den angesetzten zwei Krügen zu belassen, 18. Juli 1761; 15) Derselbe berichtet wider den Nortkrüger, daß die Verpachtung des fürstlichen Kruges öffentlich in den Kirchen publiciert, und wäre selbst in der Kirche gewesen, bittend den neuen Krüger Floten dabei zu manutenieren, 23. Jan. 1768; 16) Citatio ad Diaetam wider Johan Henrich Flotho und Johan Joist Schmidt wegen Anpachtung des Krugs zu Körbecke (Cörbeke), 16. Jan. 1769; 17) Concept Relationis ad Cameram, die Verpachtung der Krüge und Zölle pro termino Petri 1769 betreffend, 26. Jan. 1769; 18) Publicatum wegen verpachteten Krugs zu Körbecke (Cörbeke), 11. Febr. 1771