Vertrag mit Johann Wesselouw über die Anerkennung von dessen Testament samt allen Legaten. Er und seine Frau sind von allen Abgaben befreit und können nach Belieben inner- und ausserhalb der Stadt wohnen. Nach ihrem Tod soll der Bewohner ihres Hauses Hamburger Bürger sein. Wesselouw kann das Bürgerrecht erwerben, ohne dass sich der Vertrag ändert. Dafür hat er bei der Kämmerei 1.000 Mark zu 50 Mark Leibrente im Jahr eingezahlt, die nach seinem und seiner Frau Tod an die Stadt fallen. - Rückvermerk über das Erlöschen der Leibrente 1581

Show full title
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
Data provider's object view