Albert von Beckum (Bychem, Bechem) und seine Frau Alheydis verkaufen mit Zustimmung ihres Sohnes Hermann - andere Kinder haben sie nicht - an Propst und Konvent des Klosters Oelinghausen (Volinchusen) aus dem Prämonstratenserorden und in der Kölner Diözese den Gerhard Curen, den Sohn des Gerhard gen. Münch (Monachi) [zu Ruhne nordwestlich von Bremen, vergl. den Rückvermerk], der ihm als Eigenhöriger zugehört, für 12 Mark guter Pfennige. Zeugen: Hermann von Bechem, Gerwin von Bökenförde (Bokenevorde), Heidenreich von Albrachtinhusen, Rodolf Rocge, Hatteke Schulte von Mimberg (Emeberg) [westlich der Oelinghauser Heide]. Siegelankündigung des Konrad von Hüsten (Hustene), Droste des Grafen von Arnsberg, und des Heinrich von Binolen (Binole), beides Ritter, auf Bitten des Albert, da dieser zur Zeit kein Siegel besitzt. Die Siegler erklären, ihnen sei eine mit dem Siegel des Sifrid von Hachen (Hagnen) besiegelte Urkunde vorgelegt worden, die von den Brüdern Sifrid, Ludwig und Hermann von Hachen ausgestellt wurde. In dieser Urkunde ist der Zusatz enthalten, daß die Brüder Sifrid, Ludwig und Hermann von Hachen mit Zustimmung ihrer Mutter und ihrer Schwestern ihrem Schwager, dem genannten Albert von Bechem, den Gerhard gen. Münch (Monachum) mit seiner Frau und den Kindern zusammen mit einer Hufe in Waltringen (Woltherinchusen), die sie bewohnten, verkauft hätten [vergl. Urkunde Nr. 178 vom 21.4.1303]. Diese Klausel wird aufgrund der Bitten des Albert und seiner Frau in diese Urkunde aufgenommen. Datum 1327 Aug. 18 (feria tercia infra octavam Assumptionis beate Marie virginis gloriose).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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