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Uriel [von Gemmingen], Erzbischof von Mainz, bekundet, dass sein
verstorbener Vorgänger, Berthold [von Henneberg], Erzbischof von Mainz,
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1509 April 7
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist zu Aschaffemburg uf den heyligen Osterabennt anno Domini millesimo quingentesimo nono
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Uriel [von Gemmingen], Erzbischof von Mainz, bekundet, dass sein verstorbener Vorgänger, Berthold [von Henneberg], Erzbischof von Mainz, mit Wilhelm [II.] dem Mittleren, Landgraf von Hessen, und Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, einen Burgfrieden in den Burgen und Städten Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl ausgehandelt hat, wie es die darüber ausgestellte Urkunde näher besagt. Er bevollmächtigt seinen Marschall Frowin von Hutten und Rudolf von Schwalbach, Amtmann von Steinheim, den Burgfrieden in seinem Namen zu beschwören. Falls notwendig, sollen sie den Geltungsbereich des Burgfriedens festlegen (zubemalen und zuversteinen); von den Amtsleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Schöffen, Räten, Bürgern und Einwohnern von Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl sollen sie Gelübde und Huldigung (holdung) einholen. Schließlich sollen sie in seinem Auftrag alles verhandeln, was den Burgfrieden betrifft. Siegelankündigung Erzbischof Uriels. Ausstellungsort: Aschaffenburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Erzbischof Uriel
Möglicherweise kopiale Überlieferung vorhanden: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 44 (1509 April 5) [?]
Vgl. Nr. 1311 und 1328.
Zu Frowin von Hutten Demandt, Personenstaat, S. 409, Nr. 1402; Hanna, Die Ritteradligen von Hutten, S. 115-151, X, 5.