Gütlicher Vertrag zwischen Erzherzog Ferdinand als Inhaber des Fürstenthums Württemberg einer- und Graf Georg zu Württemberg andererseits, wornach Graf Georg für seinen Württembergischen Erbtheil die Herrschaft Horburg und das Städtchen Reichenweiler nebst dem Schloß Beilstein mit allen Rechten und Gerechtigkeiten erhält, sowie auch jährlich 4200 fl. von der Rentmeisterei zu Stuttgart, und wornach ihm weiter, wenn Herzog Ulrich und seine eheliche Descendenz absterben sollten seine Rechte auf das Herzogthum Württemberg laut der alten Verträge und der Eviction des Herzogthums unbenommen bleiben sollen, geschlossen unter der Vermittlung des Bischofs Wilhelm von Straßburg und des Markgrafen Philipp von Baden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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