Werden. -Johann Christoph Störmer zu Berchem bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn auch zu Mitbehuf seiner Geschwister zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Overbeck im Kirchspiel Kettwig in der Bauerschaft Ickten belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Martin Schmitz, Appellations- Kommissars, und Ludger Albert Lauten, Kanzleisekretärs und Appellations- Kommissars des Abts. - Or., Unterschrift