König Wladislaw von Ungarn und Böhmen, der erfahren hat, dass in der Lausitz wegen der Grenzen, Heiden und Wälder viel Gezänk vorgekommen ist, besonders mit den benachbarten sächsischen und brandenburgischen Ämtern, auch den Herren von Köckritz auf Friedland, Schenkendorf usw. und anderen Untertanen, gebietet dem Landvogt der Niederlausitz, Heinrich [von Plauen], Burggrafen von Meißen, sich durch kein Geschäft hindern zu lassen, diese Gebrechen abzustellen, sobald er davon erfahren. Datum: "Datum Ofen am Sampstag noch Divisionis Appostolorum anno domini etc. LXXXXIX."