Vor den Richtern des Mainzer Stuhls verkauft Jakob, Sohn des Heyno von Mommenheim ("Mumenheim"), dem Magister Friedrich, Stiftsherrn zu St. Johannes, für 20 Pfd. 14 Schillinge Heller: 6 Malter Roggengült Mainzer Maß, vor ein Haus zu Mainz zu liefern.Nach dem Tod des Käufers ist die Gült seinem Bruder, dem Magister Rudolfus, zu reichen. Der Verkäufer verlegt zu Unterpfand vor Schultheiß und Schöffen zu Mommenheim ("Mumenheim") 10 1/2 Joch 4 Ruten ("vencarum") Ackerland, freieigen, und zwar: 1) Im Feld gegen Oppenheim ("Oppinheim"): 2 1/2 Joch; 1 Joch Wiese; 2 Joch "in der Silbirgroben". 2) Im Feld gegen Mainz: 1 1/2 Joch "an der Weygassen"; 5 Viertel "ame Ubirbornewege"; 1 Joch "off Cloppinberg"; 2 Joch zu "Hoseloch"; 1 Joch am Harxheimer ("Hargisheimer") Wege; 3 Viertel ame Bodenheimer Wege; 4 1/2 Viertel daselbst; 1 Zweitel. (Angrenzer: Werner "Bolender"; "Antzo Galle"; Ludwig, Sohn der Witwe "Heilkappils"; die Frau "Clotzen"; "Merbodo Merpodo"); Gotzo und Johannes von Saulheim ("Sauwilnheim); Herbord ("Hirburdus") "Suß"). "1306 VI. Idus Maii."
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Vor den Richtern des Mainzer Stuhls verkauft Jakob, Sohn des Heyno von Mommenheim ("Mumenheim"), dem Magister Friedrich, Stiftsherrn zu St. Johannes, für 20 Pfd. 14 Schillinge Heller: 6 Malter Roggengült Mainzer Maß, vor ein Haus zu Mainz zu liefern.Nach dem Tod des Käufers ist die Gült seinem Bruder, dem Magister Rudolfus, zu reichen. Der Verkäufer verlegt zu Unterpfand vor Schultheiß und Schöffen zu Mommenheim ("Mumenheim") 10 1/2 Joch 4 Ruten ("vencarum") Ackerland, freieigen, und zwar: 1) Im Feld gegen Oppenheim ("Oppinheim"): 2 1/2 Joch; 1 Joch Wiese; 2 Joch "in der Silbirgroben". 2) Im Feld gegen Mainz: 1 1/2 Joch "an der Weygassen"; 5 Viertel "ame Ubirbornewege"; 1 Joch "off Cloppinberg"; 2 Joch zu "Hoseloch"; 1 Joch am Harxheimer ("Hargisheimer") Wege; 3 Viertel ame Bodenheimer Wege; 4 1/2 Viertel daselbst; 1 Zweitel. (Angrenzer: Werner "Bolender"; "Antzo Galle"; Ludwig, Sohn der Witwe "Heilkappils"; die Frau "Clotzen"; "Merbodo Merpodo"); Gotzo und Johannes von Saulheim ("Sauwilnheim); Herbord ("Hirburdus") "Suß"). "1306 VI. Idus Maii."
U / 1306 Mai 10 (in 13 / 231)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 13 (Stifts- und Klosterarchive)
10.05.1306
St. Johannes Mainz
I. Kop. 15. Jh. in 13/231, Bl. 37. - II. Auszug im Zinsbuch von St. Johannes 14. Jh. (13/230), Bl. 28'. Das gleiche Kopialbuch enthält außerdem folgende undatierte Mommenheimer Flurbeschriebe, die nur wenig später anzusetzen sind:1) Bl. 100: Unterpfänder für 6 Malter Weizen zu Mommenheim ("Mumenheim"): 9 1/4 Joch "apud pontem"; 6 Joch "in deme Dale"; 1 Joch "in der Naßengewanden"; 1 Joch an deme Bischofesheimer Wege". - Unterpfänder für 4 Malter Weizen in Mommenheim ("Mumenheim"): 4 Joch "hinder Kloppenberg"; 2 Zweitel im gleichen Feld; 1 Zweitel; 1 Zweitel; 2 Joch "off der Hohen Gewanden"; 2 Zweitel "obir Oppenheymer Weg"; 1 Zweitel "by deme Werre"; 1 Zweitel "hinder der Hecken"; 2 Zweitel. - (Angrenzer: "Heinnemanheimer", Werner "Grymme", "Bolender", Wigand von Nackenheim ("Wigandus von Nagheim"), Philipp von Nierstein ("Nerstein"), "Fadir", "Iggebrandus", "Antze Galle", Konradus von "Kestenborg".)2) Bl. 111: 17 Joch Unterpfänder für 1/2 Wagen ("dimidie carrate") Wein seitens ("ex parte") der Truchsessen zu Rheinberg ("Rynberg"): 7 Joch Acker (vormals Wingert) "in Heseloch"; 2 Joch hunnischer Wingert "off Huchwege"; 4 Joch Wingert "off dem Huchwege"; 1/2 Joch Wingert "zu Endebergis"; 2 Zweitel Acker "zu Heseloch"; "una particula vinearum dicta in vulgari ein schilt zu Endebergis de antiquis bonis dominorum meorum quoquidem duo dualia cum clyppeo iuxta estimacionem villicorum ad duo jugera"; 1 1/2 Joch zu "Cloppinberg de bonis quondam dicte der Bolendirn"; "in domo (!) Damme" 1 Viertel Acker, nach Schätzung der Bauern 1/2 Joch - (Angrenzer: Kloster Oppenheim, Pleban des Ortes, "carnifex", Ritter Philipp von Nierstein ("Nerstein"), Friedrich von Nackenheim ("Fridericus von Nacheim", Jakob "Mende", Ritter Gerhard von Schlüchtern ("Girhardus von Sluch[t]ern".)Jüngere Fassung Bl. 138' (wo die Weingült schon in Geld - 3 Pfd. Heller - umgewandelt ist).3) Bl. 111': Die Präsenz von St. Johannes hat in der Dorfmarkung Mommenheim ("Mumenheim") folgende Äcker: 18 Joch in einem Gewann an der "Genseweyde"; 10 Joch in einem Gewann im Feld gegen Oppenheim; 7 1/2 Joch "off den Kluren an dem Dale" im Feld gegen Oppenheim; daselbst 2 Zweitel "off der Hoen Gewande"; 2 Joch daselbst; 4 Joch "hinder dem Kloppenberge". - Angrenzer: Eberhardus von Schöneburg ("Schonenberg") (u.a. mit 28 Joch "in dem Damme"); Siegfried "Bocke"; "Wentzo Karle"; die Herren von Eberbach ("Erbach") (Nachtrag: oder St. Alban); die Kartause (weiland Ritter Friedrich von Nackenheim ("Fridericus von Nagkheim"). - Die Hälfte dieser Äcker ist verpachtet an Matthias von Hahnheim ("Hanheim") für 8 Malter Roggen (er soll im ersten, zweiten und dritten Jahr je 1 Joch düngen, widrigenfalls er 4 Pfd. von dem Unterpfand (1 Morgen Wiese in dem Feld gegen Oppenheim "gefor dem Eygen zwischen den zweynfelden") zu reichen hat. - Summe der Äcker und Wiesen 42 1/2 Morgen, gilten der Präsenz 19 Malter Roggen zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt, reichen Ludwig und "Antis Lichtberg" zu Mommenheim.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ