Ferdinand, römischer König, als Herzog von Württemberg, vermittelt durch seinen Vicestatthalter, Grafen Wilhelm IV. von Eberstein, seine Regenten und Räte einen Vertrag zwischen dem Abt von Hirsau und Dietrich von Gemmingen, gemeinen Eigentumsherrn des Waldes Hagenschieß, einer- und ihren Untertanen zu Friolzheim, Tiefenbronn und Mühlhausen, auch den Müllern am Stadtgraben zu Heimsheim andererseits über das Beholzungsrecht in dem genannten Walde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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