A: Kaspar Zerer, Richter zu Michelfeld. S: A. E: Abt Friedrich des Klosters Michelfeld. Betreff: Gerichtsbrief in der Klage des geistlichen und andächtigen Herrn Georg Renner als Anwalt Abt Friedrichs wegen eines Guts zu Unterfrankenohe, das einst der verstorbene Hans Lawn innegehabt hat und das nach dessen Tod von dessen Erben dermaßen "unbesetzt in Ödigung gelegt" worden sei, dass dem Kloster seine jährlichen Zinsen, Gülten und Zehnten sowie die Schulden, die der verstorbene Lawn hinterlassen hat, nicht mehr bezahlt werden können, weshalb dieses Gut dem Kloster als Eigen- und Lehenherrn wieder heimfallen möge. Nach Einlassung des Fritz Kradel zu Frankenohe als Vormund der Kinder des verstorbenen Hans Lawn, dass sein Mitvormund nicht zugegen sei und der Klage kein Wissen habe, Verschiebung des Prozesses zunächst bis zum nächsten Gerichtstag am Montag nach Trinitatis (= 22. Mai) und dann zum Gerichtstag am Montag nach Bonifacii (= Juni 12). Als dort trotz ordentlicher Ladung der nächsten Freunde, nämlich des Konz Lawn zu Eschenbach und der Mutter der Kinder, durch den geschworenen Gerichtsknecht niemand vor Gericht erschien, um die Klage zu verantworten, ergeht auf Antrag des Klosteranwalts das Urteil, dass das Gut dem Kloster frei, ledig und los heimgesprochen wird. Urteiler des Gerichts waren Peter Zotzer, Hammermeister zu der Zigelmuel (Staubershammer, Lkr. Eschenbach), Leonhard Zerreysen auf dem unteren Hammer bei Michelfeld, Hans Liephart, Wirt zu Michelfeld, Konz Haffner zum Nydernhoue (Niedernhof, Lkr. Eschenbach), Georg Thanganes und Ulrich Swindel, beide zum Fronhoue (Frohnhof, im Truppenübungsplatz Grafenwöhr), Fritz Eschenbeck zu Zirckendorff (Alt-, Neuzirkendorf, Lkr. Eschenbach), Fritz Artzgraber zum Beylstein (Beilenstein, im Truppenübungsplatz Grafenwöhr), Hermann Rawhe, Hans Ponlein und Hans Schlegel, alle drei zu Michelfeld.