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Nachbarschaftsstreit des Engländers Johan Barlow ./. Gerhard Schaepman
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Enthält: Klage des Engländers Johan Barlow ./. Gerhard Schaepman. Die Häuser der Parteien sind getrennt durch eine Sode, über die das Domkapitel (jetzt der Domdechant) einen Ausgang vom Domhof zur Rothenburg hat. Kläger hat auf der Westseite seines Hauses in der Sode neue Fenster angelegt und darüber Bretter zum Abhalten des Schlagregens angebracht, die schon früher vorhanden waren. In der Ausübung dieser Lichtgerechtigkeit wird er vom Beklagten gehört, der also durch Urteil vom 8. 5. 1623 (unterzeichnet von Lic. Wilhelm Lageman) zur Unterlassung der Störung verurteilt wird. Erwähnt werden Henrich Mensman, Notar Leonard von Bippen, Schöffe Peter Berning, die Bottmeister Jobst Beckwerts und Johan Temming, Stallmeister Friedrich Fallenberg. Aus einer Kostenrechnung ergibt sich, dass die Großmutter des Prokurators H. Heerde im Jahre 1623 gestorben ist.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.