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Die Schriftstücke betreffen mehrere Sachen. 1. auf Ersuchen des Stadtrichters in einer Sache des Kramers Henrich Schmitjohan ./. Henrich zum Berge in Wesel wird 1616 vom Rate als Zeuge vernommen Ratsherr Henrich Deichman unterm Bogen gegenüber der Münze, 52 J. alt. 2. Henrich Schmitjohan soll sich der Beleidigung und der Gefährdung des Kredits an dem Kramer schuldig gemacht haben. Die Kramergildemeister haben ihm aufgegeben, Beweise für seine Schutzbehauptungen beizubringen. Auf seinen Antrag wird der Notar und Kramer Henrich Uphaus als Zeuge vernommen.

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Stadtarchiv Münster
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