Konrad Gutaxt aus Altdorf, der wegen ungebührlichen Verhaltens, Völlerei, Gotteslästerung und anderer Sachen zu Tübingen gef.war, schwört bei seiner Freilassung U. und gelobt eidlich, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine offenen Zechen und Gesellschaften zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen.