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Klage 1. des Kramers Arnold Langeneick (später dessen Witwe Anna Stöve und dessen Sohn Henrich, vertreten durch den Vormund Ratsherr Henrich Stöve), 2. der Frau Kramer Herman Isfordt junior, geb. Gertrud Langeneick ./. a. Frau Henrich Gallenkamp, geb. Gertrud Engelberting, b. Frau Rotger Modersohn, geb. Anna Engelberting, c. Timan Engelberting. Die Beklagten werden in Anspruch genommen als Erben ihres Vaters, des Kramers Gerhard Engelberting; dieser war zusammen mit Jost Rost Vormund der Kläger. Die Kläger behaupten, dass ihnen aus der Vermögensverwaltung Gelder zukämen.

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Stadtarchiv Münster
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