Johann Fürstenberg zu Hörde verbürgt sich für die Äbtissin zu Herdicke, Anna von Ellenkercken, bei dem Kapitel daselbst, wegen Schadloshaltung des letzteren für die von der Äbtissin an Everd Welgendorp und Hagemann verkauften Güter zu Ossenbecke, bis zu erfolgter Wiedereinlösung derselben. Die Richter Heinrich von dem Broucke zu Hörde und Johann von Soyngen zu Hagen haben die Urkunde mit vollzogen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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