Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Johann von Dollnstein genannt Schwäblein (Dolnsteyn genant Schwoblin) für zwei Jahre zu seinem Knecht angenommen hat. Johann soll auf Anweisung des Pfalzgrafen oder der Seinen mit einem reisigen Pferd gegen jedermann dienen. Im Dienst soll er Futter, Mahl, Nägel und Eisen erhalten. Im Krieg will der Pfalzgraf seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, bei Nichteinigung sollen beide den Entscheid nach Gewohnheit des Hofes dem pfalzgräflichen Hofmeister, Marschall und Johanns Hauptmann anheimstellen. Jährlich soll er 8 Gulden Lohn sowie ein Hofkleid wie anderes Hofgesinde erhalten. Johann hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gelobt und eidlich geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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